Nur wer über einen allfälligen Versicherungsschutz Bescheid weiß, wird auch ihm zustehende Leistungen beanspruchen können. Es ist daher für jeden Feuerwehrfunktionär eine unumgängliche Pflicht über dieses Kapitel des Feuerwehrwesens nicht nur Bescheid zu wissen, sondern auch die Feuerwehrmitglieder richtig zu beraten.
Versicherungsschutz:
Nicht jede Tätigkeit in der Feuerwehr ist durch Versicherungen zu decken. Mit einer Versicherung kann man nur ein gewisses Risiko abdecken. Daher sollte durch verantwortungsvolles Handeln des Feuerwehrkommandanten bzw. des Einsatzleiters Unfälle soweit wie möglich vermieden werden.
Dazu trägt gute Ausbildung, moderne Fahrzeuge und modernes Gerät und eine den Vorschriften entsprechende persönliche Ausrüstung (Einsatz- und Schutzbekleidung) jedes einzelnen Feuerwehrmitgliedes bei.
1.1 Was bedeutet „versichern“
Versichern ist eine Möglichkeit, ein Risiko abzudecken.
Welche Risken werden im Feuerwehrdienst durch Versicherungen und versicherungsähnliche Einrichtungen abgedeckt?
Je nach Art der Versicherung können Leistungen für:
Personenschäden
Sachschäden
Unterstützung bei der Abwehr ungerechtfertigter Schadensersatzforderungen
Durchsetzung eigener Forderungen
beansprucht werden.
Nicht jeder Personen- oder Sachschaden, der sich im Rahmen einer Feuerwehrtätigkeit ereignet,
ist versicherungsmäßig abgedeckt!
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1.2 In welcher Form leisten Versicherungen einen Schadenersatz?
Versicherungsleistungen erfolgen im Regelfall in der Form direkter oder
indirekter finanzieller Leistungen und Zahlungen.
1.3 Versichert sind:
Feuerwehrmitglieder, deren Tätigkeit, Feuerwehrfahrzeuge und private Kraftfahrzeuge.
1.4 Wo und wie ist das Feuerwehrmitglied versichert:
Nach dem ASVG bei der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)
Beim Hilfswerk des NÖ - Landesfeuerwehrverbandes
Bei der Kollektivunfallversicherung (NÖ LFV mit einer Versicherung)
Beim Einsatzopferfonds des Landes Niederösterreich
1.5 Wo und wie ist die Tätigkeit des Feuerwehrmitgliedes versichert:
Gemeinde-/Feuerwehrhaftpflichtversicherung
Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung des NÖ LFV (subsidiär)
1.6 Wo und wie sind die Feuerwehrfahrzeuge und private Kraftfahrzeuge versichert:
KFZ-Haftpflichtversicherung
KFZ-(Kasko-)versicherung „Blaulicht-Superpolizze“
KFZ - Reparaturkostenbeihilfe des NÖ – LFV
Unfalldefinition:
Jedes vom Willen des Versicherten unabhängige Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkend, eine
körperliche Schädigung oder den Tod des Versicherten nach sich zieht.