Zivildienst
Der ordentliche Zivildienst kann auch im NÖ Landesfeuerwehrverband abgeleistet werden. In der Zivildiensterklärung ist die Dienstleistungssparte 5 (Dienstleistungen auf dem Gebiet der Katastrophenhilfe und des Zivilschutzes) bzw. FEUERWEHR anzugeben. Rechtsträger ist der NÖ Landesfeuerwehrverband. Einrichtung ist das NÖ Landesfeuerwehrkommando. Die Dienstverrichtung erfolgt in den anerkannten Einsatzstellen (Freiwillige Feuerwehren) der Einrichtung:
Amstetten
Baden-Stadt
Hollabrunn
Korneuburg
Krems an der Donau
Gars am Kamp
Melk
Mödling
Neunkirchen
Pöchlarn
Purkersdorf
St. Pölten-Stadt
Schwechat
Stockerau
Tulln-Stadt
Wiener Neudorf
Wiener Neustadt
Landesfeuerwehrkommando (Tulln)
Die Zuweisung der Zivildienstleistenden erfolgt nach den Bedarfsmeldungen der Einsatzstellen. Anforderungen eines Zivildienstleistenden durch die Feuerwehr oder der Bekanntgabe einer bevorzugten Einsatzstelle durch den Zivildienstleistenden kann meistens entsprochen werden.
Zivildienstgesetz-Übergangsrecht Info (Verpflegsgeldnachzahlungen):
Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Zivildienstgesetz-Übergangsrecht ist mit 29. September 2006 abgelaufen!