Förderungsrichtlinie
Die NÖ Landesregierung hat am 4.Juli 2006 eine neue Förderungsrichtlinie für die NÖ Feuerwehren beschlossen. Diese Richtlinie bedeutet eine Flexibilisierung in der Feuerwehr-Finanzierung.
Grundsätzlich sind Gemeinden verpflichtet, für die Ausrüstung ihrer Feuerwehr(en) nach der Mindestausrüstungsverordnung zu sorgen. Rund 50% der erforderlichen Finanzmittel werden durch die Feuerwehren selbst aufgebracht. Seitens der NÖ Landesregierung werden alle Fahrzeuge, welche in der Mindestausrüstung vorgesehen sind, mit einem fixen Fördersatz in der Größenordnung von 20 – 25% subventioniert (die Mittel stammen aus der Feuerschutzsteuer bzw. dem Katastrophenfond).
Wesentliche Neuerungen
- Die volle Förderung für ein Fahrzeug gibt es erst nach der vorgesehenen Verwendungsdauer von 20 Jahren. Wird das Fahrzeug vorher beschafft, verringert sich die Förderung (1/20 pro Jahr). Wird das Fahrzeug länger genutzt erhöht sich die Förderung in gleichen Umfang (max. 5 Jahre)
- Kleinlöschfahrzeuge – Basisfahrzeug aller Feuerwehren – werden mit einem erhöhten Fördersatz subventioniert, um die flächendeckende Ausstattung langfristig zu gewährleisten. (Erhöhung um € 15 000.-)
- Der Förderkatalog wurde neu definiert.
Landesfeuerwehrkommandant KR Josef Buchta sieht in der neuen Richtlinie einen wesentlichen Schritt in der Erhaltung des flächendeckenden Feuerwehrsystems, welches ja heuer mehrfach bei Katastropheneinsätzen Kompetenz bewiesen hat.